UMGANGSREGELN
. 41 Fremde
mit
den
Leuten
und
Uneigennützigkeit
ist
die
allerseltenste
Eigenschaft
bei
den
Orientalen
gungen,
mit
welchen
die
Leute
der
Eigennutz
und
die
Erwartung
eines
um
so
höheren
Trinkgeldes
(bachschîsch),
je
mehr
der
Fremde
täuschen
lässt.
Man
bezahle
alle
Gefälligkeiten
möglichst
baar,
um
allen
weiteren
Erörterungen
und
Erwartungen
die
Spitze
abzu-
brechen,
und
stelle
die
Preise
für
zu
leistende
Dienste,
für
Miethen
etc.
stets
zum
voraus
fest;
man
wird
dadurch
endlosen
Reclama-
tionen
aus
dem
Wege
gehen.
Anderseits
wird
der
Fremde
zugehen
versteht,
bald
gewahr
werden,
dass
es
ein
eigentliches
Proletariat
und
selbst
Kinder
eine
angeborne
Würde
des
Benehmens
zeigen,
die
oft
in
Erstaunen
setzt.
Auch
ist
ein
Zusammenhalten
unter
den
Leuten
lichen
Eigennützigkeit
gilt
nirgends
mehr
als
im
Orient
die
Religion
auch
„als
Partei“,
und
wenn
die
Glaubensgenossen
achûi“,
mein
Bruder,
anreden,
so
liegt
darin
doch
etwas
mehr
als
blosse
Phrase.
Im
Ganzen
soll
der
Fremde
Misstrauen
entgegenbringen;
es
verbittert
ihm
die
Reise.
Man
hat
nie
zu
vergessen,
dass
man
es
mit
Leuten
len
Beziehungen
Kinder
sind.
Deshalb
darf
man
sich
ihnen
gegen-
über
auch
nichts
vergeben,
sondern
soll
möglichst
fest
bei
seinem
Worte
bleiben.
‘Kilme
frendjîye’,
ein
fränkisches
Orient
einen
guten
Klang;
es
ist
ein
Wort,
welches
unabänderlich
feststeht.
Die
ausländische
wachung
der
betreffenden
Consulate
und
befindet
sich
an
Küsten-
orten
in
den
Agenturen
der
Dampfschifffahrtsgesellschaften
der
be-
treffenden
Länder.
Von
Bedeutung
für
uns
ist
nur
die
französische
und
die
österreichische
Die
österreichische
2½
Centimes):
Oesterreich
und
Deutschland
15
soldi
(15
kr.
=
30
Pf.);
Bel-
gien,
Dänemark,
Schweiz,
Niederlande,
Moldau
und
Walachei
20
soldi,
Italien
und
England
23,
Schweden
und
Norwegen
25,
Russland
und
America
30,
Frankreich
35
soldi;
nach
allen
diesen
Ländern
darf
das
Gewicht
15
Gramm
betragen,
mit
Ausnahme
von
Frankreich,
wohin
nur
10
Gramm
zulässig
sind.
Die
französische
Briefe
von
10
Gramm: